Da sich in der Umgebung des Bauvorhabens nebst rötlichen auch braune, graue und dunkelgraue Dacheindeckungen fänden und nicht alle Gebäude mit Ziegeln eingedeckt seien, trage die Dachlandschaft im Ortbildschutzgebiet "Dorf" heute kein einheitliches Kleid mehr. Zudem ist die Photovoltaikanlage in schwarzer Farbe auch mit Blick auf den Denkmalschutz nicht zu beanstanden (vgl. oben Erwägung 2). Somit werden durch die Ausnahme keine öffentlichen Interessen beeinträchtigt, auch die Beschwerdeführer vermögen keine solchen zu nennen.