150'000 erhöht. Parallel dazu seien auch die Tierarztkosten der Beschwerdeführer drastisch gestiegen. b) Die Gemeinde Herbligen ist der Meinung, dass die kommunale Ortsbildschutzbestimmung nicht verletzt werde, es sei zu Recht eine Ausnahmebewilligung erteilt worden. Dabei sei das Ausnahmegesuch genügend substantiiert gewesen. Auch der Beschwerdegegner macht geltend, dass das Ausnahmegesuch als Laieneingabe genügend begründet gewesen und zu Recht bewilligt worden sei. Insbesondere könne die behauptete Erhöhung der durchschnittlichen Zellzahl nicht bewiesen werden.