e) Die BVE sieht keine Veranlassung, von der Einschätzung der Fachbehörde abzuweichen. Aus den Richtlinien des Regierungsrats des Kantons Bern für baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien vom Januar 2015 (im Folgenden: Richtlinien) ergibt sich, dass Solaranlagen immer eine Baubewilligung brauchen, wenn sie an einem K-Objekt erstellt werden sollen, wobei in diesen Fällen die Gestaltungshinweise zu beachten sind (Ziff. 2.3.1 der Richtlinien). Daraus kann geschlossen werden, dass Photovoltaikanlagen grundsätzlich auch auf einem K-Objekt möglich sind.