Die geplante Anlage entspreche den Richtlinien für den Bau von Anlagen erneuerbarer Energien, die eine verlässliche Rechtssicherheit im Umgang mit solchen Anlagen zum Ziel hätten. Die Zier- und Konstruktionselemente seien entsprechend der Begehung vom 26. März 2013 sorgfältig umgesetzt worden. Ob sich eine rote oder schwarze Glasfläche besser in ein Ortsbild integriere, lasse sich nicht eindeutig beantworten. Im Fachbericht vom 21. September 2015 zum Ausnahmegesuch stellt die KDP fest, dass alle Zierbretter wie vereinbart wiederhergestellt worden seien. In der Ausführung seien alle Details sehr sorgfältig umgesetzt worden. Die KDP beantragt erneut die Bewilligung des Vorhabens.