d) Die KDP hat das Bauvorhaben mit Fachbericht vom 21. Dezember 2012 geprüft. Sie hat festgestellt, dass das Projekt den Richtlinien für den Bau von Anlagen erneuerbarer Energien entspreche. Daher werde die Bewilligung des Vorhabens beantragt. Für Anpassungen an den Dachrandabschlüssen müsse jedoch die KDP beigezogen werden. Mit Schreiben vom 12. Mai 2015 hat die KDP zur Einsprache der Beschwerdeführer Stellung genommen. Die geplante Anlage entspreche den Richtlinien für den Bau von Anlagen erneuerbarer Energien, die eine verlässliche Rechtssicherheit im Umgang mit solchen Anlagen zum Ziel hätten.