c) Die betroffene Liegenschaft ist im Bauinventar der Gemeinde Herbligen als schützenswertes Baudenkmal und Teil der Baugruppe A (Herbligen Dorf) aufgeführt. Damit handelt es sich um ein sogenanntes kantonales Objekt des Bauinventars (K-Objekt). Der Kurzbeschrieb im Bauinventar lautet wie folgt: "Stöckli von 1886. Der elegante Bau ist bis ins Detail weitgehend original erhalten. Bescheiden dimensionierte Riegkonstruktion, deren strenge Geometrie durch überaus reiches Zierwerk im Schweizer Holzstil umspielt wird. Klassizistisch gegliederte Eingangstüren aus der Bauzeit, filigranes Kellertreppengeländer aus Schmiedeisen. N-seitig ehem. Wirtschaftsräume, nachträglich ausgebaut.