(beco), Immissionsschutz, Gelegenheit zur Stellungnahme. Das beco hält in seiner Stellungnahme vom 24. November 2015 fest, aus der Baubeschwerde ergäben sich keine neuen Erkenntnisse, und verweist auf seinen Fachbericht vom 31. März 2015. Die KDP verzichtet mit Schreiben vom 1. Dezember 2015 auf eine Stellungnahme und verweist auf ihre eingereichten Fachberichte und Stellungnahmen. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) in seiner Stellungnahme vom 3. Dezember 2015 und die Gemeinde Herbligen in ihrer Stellungnahme vom 17. Dezember 2015 beantragen die Abweisung der Beschwerde.