Mit Entscheid vom 15. Oktober 2015 erteilte die Gemeinde Herbligen die Baubewilligung inklusive einer Ausnahmebewilligung. Zugleich verfügte die Gemeinde, dass dieser Entscheid die kleine Baubewilligung vom 4. Januar 2013 ersetze. 3. Dagegen reichten die Beschwerdeführer am 16. November 2015 gemeinsam Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung der Baubewilligung vom 15. Oktober 2015. Dem Bauvorhaben sei der Bauabschlag zu erteilen und es sei die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands zu verfügen, indem der Beschwerdegegner zu verpflichten sei, eine mit dem Gemeindebaureglement konforme Dachhaut zu erstellen.