2. Mit Schreiben vom 18. Februar 2015 stellte der Regierungsstatthalter Bern-Mittelland fest, dass die Gemeinde die Publikation des Bauvorhabens zu Unrecht unterlassen habe. Daher müsse die Publikation nachgeholt werden. Anschliessend habe die Gemeinde einen neuen Bauentscheid zu erlassen, welcher den Bauentscheid vom 4. Januar 2013 ersetze. Nachdem die Gemeinde im März 2015 das Baugesuch publiziert hatte, erhoben die Beschwerdeführer am 2. April 2015 gemeinsam Einsprache gegen das Bauvorhaben. Mit Entscheid vom 15. Oktober 2015 erteilte die Gemeinde Herbligen die Baubewilligung inklusive einer Ausnahmebewilligung.