1. Der Beschwerdegegner reichte am 7. Dezember 2012 bei der Gemeinde Herbligen ein Baugesuch ein für das Anbringen einer dachintegrierten Photovoltaikanlage auf Parzelle Herbligen Grundbuchblatt Nr. F.________ Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone. Ohne das Baugesuch zu publizieren oder die betroffenen Nachbarn darüber zu informieren, bewilligte die Gemeinde das Bauvorhaben mit kleiner Baubewilligung vom 4. Januar 2013. Gestützt auf diese Baubewilligung wurde die Photovoltaikanlage installiert und in Betrieb genommen.