7. a) Die Beschwerdeführenden 1 bis 6 haben der Beschwerdegegnerin drei Viertel der Parteikosten des Beschwerdeverfahrens betreffend den Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland vom 14. Oktober 2015, ausmachend Fr. 5'778.90, zu ersetzen. Die Beschwerdeführenden 1 bis 6 haften solidarisch für den gesamten Betrag. b) Die Beschwerdegegnerin hat den Beschwerdeführenden 1 bis 6 einen Viertel der Parteikosten des Beschwerdeverfahrens betreffend den Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland vom 14. Oktober 2015, ausmachend Fr. 1'547.40 (inkl. Mehrwertsteuer), zu ersetzen. IV. Eröffnung