6. Die Verfahrenskosten des Beschwerdeverfahrens betreffend den Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland vom 14. Oktober 2015 werden auf Fr. 3'200.00 festgelegt. Davon haben die Beschwerdeführenden 1 bis 6 drei Viertel, ausmachend Fr. 2'400.00, und die Beschwerdegegnerin hat einen Viertel, ausmachend Fr. 800.00 zu bezahlen. Die Beschwerdeführenden 1 bis 6 haften solidarisch für den von ihnen geschuldeten Betrag. Separate Zahlungseinladungen folgen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.