Im Übrigen wird der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Bern- Mittelland vom 14. Oktober 2015 bestätigt. RA Nr. 110/2015/155 45 4. Die Verfahrenskosten des Beschwerdeverfahrens betreffend die Bewilligung der Stadt Bern vom 3. Juni 2015 von Fr. 1'000.00 werden der Beschwerdeführerin 6 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.