Im Übrigen wird die Beschwerde der Beschwerdeführenden 1 bis 6 vom 16. November 2015 abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 3. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland vom 14. Oktober 2015 wird zudem von Amtes wegen mit folgender Auflage ergänzt: - Die Bedingungen und Auflagen des Berichts zum Bauentscheid des Bauinspektorats der Stadt Bern vom 15. Juni 2015 gelten als integrierender Bestandteil und sind in allen Teilen einzuhalten.