a) Zusammenfassend ist die Baubewilligung der Stadt Bern vom 3. Juni 2015 für den Abbruch in Abweisung der Beschwerde der Beschwerdeführerin 6 vom 6. Juli 2016 zu bestätigen. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland vom 14. Oktober 2015 wird in teilweiser Gutheissung der Beschwerde der Beschwerdeführenden 1 bis 6 vom 16. November 2015 mit verschiedenen Auflagen ergänzt. Im Übrigen wird der Gesamtentscheid bestätigt und die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann.