60 Merkli/Aeschlimann/Herzog, a.a.O., Art. 32 N. 15. 61 Vorakten Ordner I, pag. 728 f. RA Nr. 110/2015/155 40 behaftet. Im Falle einer Baubewilligung hätten sie mittels Rechtsverwahrung vorsorglich Schadenersatz-, Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche angemeldet. Von den vorzumerkenden Rechtsverwahrungen sei Kenntnis zu nehmen.