a) Gemäss den Beschwerdeführenden befindet sich im fraglichen Gebiet im Untergrund eine Molasse-Erhebung (Berner Sandstein). Das Bauvorhaben werde Eingriffe in die Molasseschicht erfordern; es seien zudem Tiefenbohrungen durch die Molasse vorgesehen. Dies könne zu Erschütterungen und damit Schäden bei den umliegenden Häusern führen. Den Gefahren sei bei ihren Grundstücken durch Baugrundabklärungen und Beweissicherungsmassnahmen (Fotodokumentation, Rissaufnahme und Erschütterungsmessungen) Rechnung zu tragen. Die Beweissicherungsmassnahmen seien in Aussicht gestellt; die Bauherrschaft werde auf den abgegebenen Zusicherungen