Dieses Luftbild lässt auch erkennen, dass sich die geplante Blockrandbebauung auch bezüglich seiner Form (abnehmende Breite gegen den Breitenrainplatz hin) gut in das bestehende Quartierbild einfügt. Wieso die entlang der Moserstrasse ununterbrochene Fassade nicht ortsüblich sein sollte – wie dies die Beschwerdeführenden geltend machen – ist nicht nachvollziehbar; in der unmittelbaren Umgebung befinden sich verschiedentlich Blockrandbauten mit noch längeren, ununterbrochenen Fassaden. Das Vorhaben hält zudem die baupolizeilichen Masse ein. Insgesamt fügt sich das Vorhaben hinsichtlich seiner Stellung, Form und Grösse gut in die Umgebung ein.