e) Selbst wenn auf die ästhetischen Vorbringen der Beschwerdeführenden einzutreten wäre, erwiesen sich diese als unbegründet: Die Bauparzelle befindet sich nicht in einem Ortsbildschutzperimeter. Sie grenzt zwar südwestlich an das Ensemble 4 "Moserstrasse", welches im Bereich der Abzweigung Moserstrasse - Allmendstrasse endet. Im Nordosten befindet sich zudem das Ensemble 7 "Breitenrainplatz"; der nordöstlichste Teil der Bauparzelle befindet sich gemäss städtischem Bauinventar sogar noch innerhalb dieses Ensembles. Dessen Fokus jedoch liegt nicht im Bereich der Bauparzelle, sondern vielmehr im Bereich des angrenzenden Breitenrainplatzes.