solle. Einerseits sei das Vorhaben als Sieger aus dem durchgeführten Projektwettbewerb hervorgegangen und andererseits habe das Bauinspektorat der Stadt Bern keinerlei Bedenken betreffend eine allfällige Gefährdung des Ortsbildes geäussert. Die Einsprechenden blieben in ihren Aussagen hingegen vage und würden das Projekt als Ganzes als nicht ortsbildtauglich beurteilen. Überzeugende Gründe jedoch, weshalb die Richtigkeit der Auswahl der Wettbewerbsjury, insbesondere der Fachexperten, bzw. die Einschätzung des Bauinspektorats der Stadt Bern in Zweifel gezogen werden müsste, würden sie nicht vorbringen.