a) Die Beschwerdeführenden rügen, das Vorhaben stelle eine Beeinträchtigung des Quartiers- und Strassenbildes dar. Insbesondere die langgezogene, entlang der Moserstrasse ununterbrochene Fassade sei nicht ortsüblich, schaffe ein zu grosses Volumen und störe das Quartierbild erheblich. Es handle sich um eine ortsfremde, überdimensionierte Bauform mit einer aussergewöhnlichen Fassadenstruktur und zu grossen Fenstern, welche auf die für das Breitenrainquartier charakteristischen und quartierüblichen Merkmale keine Rücksicht nehme. Eine objektive Würdigung müsste durch unabhängige, nicht "stadtnahe" Experten vorgenommen werden.