f) Die Beschwerdeführenden bringen weiter vor, auf den Dachflächen der neuen Siedlung seien Kinderspielplätze und allen Bewohnern zugängliche Aufenthaltsbereiche vorgesehen, weshalb besonders in der warmen Jahreszeit mit intensivem Nachtlärm zu rechnen sei. Es sei mittels Auflagen oder Vereinbarungen mit der Bauherrschaft sicherzustellen, dass die für die Bewohner allgemein zugänglichen Aufenthaltsbereiche und Terrassen nicht ohne zeitliche Beschränkungen für Feiern, lautstarke Unterhaltungen und dergleichen benutzt werden dürften.