Anlagen bei allen umliegenden lärmempfindlichen Beurteilungspunkten die Vorsorgewerte sicher einhalten werden. Um dies sicherzustellen, sei ihre Auflage wie folgt zu ergänzen: "Die im «theoretischen Nachweis für Lärmschutzmassnahmen am Rückkühler auf dem Dach und Gas-Kühler in der ESH-Einfahrt» der K.________AG vom 3.2.2016 definierten Massnahmen sind umzusetzen. Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die Lärmimmissionen der haustechnischen Anlagen in Absprache mit dem Amt für Umweltschutz der Stadt Bern zu überprüfen."