Zudem reichte sie einen ergänzenden Nachweis der K.________AG ein.54 Darin wurden die bereits im ersten Lärmgutachten geforderten und vorgesehenen Lärm- und Schallschutzmassnahmen nochmals umschrieben und bestätigt, dass bei Umsetzung dieser Massnahmen die massgebenden Grenz- und Vorsorgewerte eingehalten werden können, sofern für die haustechnischen Anlagen ein Gerätetyp gewählt wird, dessen Schallemissionen gemäss Herstellerangaben diejenigen der gemäss aktuellem Stand vorgesehenen Gerätemodelle nicht überschreitet (Gaskühler Einstellhalle: Schallleistungspegel von maximal 86 dB(A) und Schalldruckpegel von 54 dB in 10 m