Auf Aufforderung des Rechtsamts der BVE zeigte die Beschwerdegegnerin mit Stellungnahme vom 5. Februar 2016 anhand zusätzlicher Detailpläne53 auf, welche Schallschutzmassnahmen bei den haustechnischen Anlagen vorgesehen sind. Zudem reichte sie einen ergänzenden Nachweis der K.________AG ein.54