Allmendstrasse sowie Neubau). Um die Anforderungen nach LSV Anhang 6 einzuhalten: - Ist der Belastungspegel beim Wetterschutzgitter Seite Allmendstrasse mittels Lärm- und Schallschutzmassnahmen an der Quelle und auf dem Ausbreitungsweg des Schalls auf einen Pegel von maximal 45 dB(A) zu reduzieren. - Ist der Belastungspegel beim Wetterschutzgitter Seite Innenhof mittels Lärm- und Schallschutzmassnahmen an der Quelle und auf dem Ausbreitungsweg des Schalls auf einen Pegel von maximal 40 dB(A) zu reduzieren. RA Nr. 110/2015/155 33