(Ziffer 5.2.3) Im Zusammenhang mit dem Rückkühler auf dem Dach sei "eine akustisch wirksame Lärmschutzmassnahme erforderlich (z.B. schallabsorbierende Einhausung des Rückkühlers auf allen Seiten), um die Vorsorgewerte auch nachts einhalten zu können." (Ziffer 5.2.1) Betreffend Gas-Kühler im Einfahrtsbereich der Einstellhalle wird Folgendes festgehalten: