Industrie- und Gewerbeanlagen. Dies führte zu folgender Einschätzung hinsichtlich der Einzelanlagen: "Damit die Beurteilungspegel der technischen Aussenanlagen bei den exponiertesten Empfängerpunkten die Vorsorgewerte von 35 dB(A) nachts einhalten können, sind mittels Massnahmen an der Quelle oder auf dem Ausbreitungsweg Pegelreduktionen von mindestens 2 dB beim Rückkühler auf dem Dach und mindestens 5 dB beim Kühler in der Einstellhallenzufahrt erforderlich." (Ziffer 5.2.3)