Haustechnische Anlagen gelten zudem als Einzelanlagen, bei welchen die Stadt Bern die Forderung nach zusätzlichen emissionsbegrenzenden Massnahmen mit einem Vorsorgewert konkretisiert, der strenger ist als die Planungswerte. Der Vorsorgewert in der ES II und III beträgt während der akustischen Tageszeit (07.00 - 19.00 Uhr) 45 dB(A) und während der Nachtzeit (19.00 - 07.00 Uhr) 35 dB(A).50