Da Rückwärtsfahrten oder - manöver ausserhalb des Gebäudes aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht erlaubt sind, gilt es zu verhindern, dass für diese Wechselmanöver aus dem Anlieferbereich herausgefahren wird. Auch sonst dürfen allfällige Manöver nur innerhalb des Anlieferbereichs stattfinden. Es ist daher mittels Auflage vorzuschreiben, dass allfällige Manöver der Lastwagen gänzlich innerhalb des Anlieferungsbereichs stattzufinden haben. Diese Auflagen sind zum Erreichen des damit angestrebten Ziels – Wahrung der Verkehrssicherheit – erforderlich, geeignet und für die Beschwerdegegnerin ohne weiteres zumutbar.48 7. Lärm