der Fassade entlang auf das Tor zulaufen können. Da sich die Fassadenlinie des geplanten Neubaus nicht direkt auf der Parzellengrenze befindet, können diese Pfosten noch auf der Parzelle der Beschwerdegegnerin positioniert werden. Weiter steht gemäss dem in der Studie zur verkehrlichen Machbarkeit umschriebenen Anlieferungskonzept immer ein Sattelauflieger an einer der beiden Rampen. Dies könne dazu führen, dass ein Sattelschlepper einen Wechsel des Aufliegers vornehme.47 Da Rückwärtsfahrten oder - manöver ausserhalb des Gebäudes aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht erlaubt sind, gilt es zu verhindern, dass für diese Wechselmanöver aus dem Anlieferbereich herausgefahren wird.