Bei Ausfahrt aus dem Anlieferbereich sind die Sichtweiten nach Angaben der Fachbehörde jedoch eingehalten und die Sichtverhältnisse damit ausreichend. Mit den vorzunehmenden Bodenmarkierungen innerhalb des Anlieferbereichs wird erreicht, dass die Fahrzeuge für die Wegfahrt richtig positioniert sind und so den Fahrversuchen entsprechend ohne Rückwärtsmanöver auf der Strasse in einem Zug und höchstens mit einem Überstreifen des gegenüberliegenden Trottoirs wegfahren können. Auch wenn diese Wegfahrtvariante und vorab das Überstreifen des Trottoirs nicht ideal ist, so bleibt die Verkehrssicherheit nach Einschätzung der kantonalen Fachstelle dennoch gewährleistet.