Dieser Einschätzung der Fachbehörde kann gefolgt werden. Da sichergestellt ist, dass die Wegfahrtvariante 2 erst zur Anwendung gelangt, wenn die Verbindung Breitenrainstrasse - Breitenrainplatz geschlossen ist (vgl. E. 6f), wird dieser Abschnitt kaum mehr vom motorisierten Individualverkehr befahren sein. Der Langsamverkehr wird dagegen weiterhin bestehen. Bei Ausfahrt aus dem Anlieferbereich sind die Sichtweiten nach Angaben der Fachbehörde jedoch eingehalten und die Sichtverhältnisse damit ausreichend.