nicht erforderlich. Aus diesem Grund sei die Ausfahrt nicht bedenklich. Die Wegfahrtvariante 2 bedinge, dass die Zufahrt von der Breitenrainstrasse auf den Breitenrainplatz geschlossen sei. Wenn dies nicht der Fall sei, befinde sich zu viel Verkehr auf diesem Abschnitt, was zu gefährlichen Situationen führen könne. Durch Bodenmarkierungen könne ausgeschlossen werden, dass gefährliche Manöver vollzogen werden müssten. Dies bedeute auch, dass die Wegfahrt in einem Zug gefahren werden könne. Die Wegfahrt wäre nicht zulässig, wenn Rückwärts-Fahr-Manöver gemacht werden müssten.