g) Betreffend Verkehrssicherheit der Wegfahrtvariante 2 führt das TBA OIK II in seinem Fachbericht vom 29. Februar 2016 Folgendes aus: Bei der Ausfahrt seien die Sichtweiten von 15 m auf den Gehweg eingehalten. Der Gehweg sei mit 4 m breit. Damit Fussgänger nicht an der Fassade entlang auf das Tor zulaufen könnten, seien links und rechts vom Tor Pfosten aufzustellen. Die Geschwindigkeit sei im vorliegenden Fall vernachlässigbar. Die Ausfahrt erfolge ausschliesslich vorwärts. Rückwärtsmanöver im öffentlichen Bereich seien 43 Vorakten pag. 678. 44 Vorakten pag. 705.