Markierungen auf der Strasse dagegen – wie dies vom TBA OIK II als weitere Option aufgeführt wird – sind nicht nötig, da die Wegfahrt der Fahrzeuge im Bereich der öffentlichen Strasse ohnehin mit dem engst möglichen Kurvenradius erfolgt und bei richtiger Positionierung im Gebäudeinnern ohne Rückwärtsmanöver stattfinden kann. Schliesslich ist festzuhalten, dass entgegen den Ausführungen des TBA OIK II bei den Fahrversuchen sämtliche möglichen Fahrzeugkombinationen getestet und deren Ausfahrt positiv beurteilt wurden. Dies deshalb, weil immer ein Sattelauflieger an einer der beiden Rampen steht (Nutzung als rollendes Lager).45