Wie sämtliche Auflagen der städtischen Fachstellen wurde auch diese Auflage im Bericht zum Bauentscheid der Stadt Bern vom 15. Juni 201544 übernommen. Dieser Bericht jedoch wird im Dispositiv des vorinstanzlichen Entscheids nicht aufgeführt, was im vorliegenden Entscheid mit einer Ergänzung von Amtes wegen nachzuholen ist. Markierungen auf der Strasse dagegen – wie dies vom TBA OIK II als weitere Option aufgeführt wird – sind nicht nötig, da die Wegfahrt der Fahrzeuge im Bereich der öffentlichen Strasse ohnehin mit dem engst möglichen Kurvenradius erfolgt und bei richtiger Positionierung im Gebäudeinnern ohne Rückwärtsmanöver stattfinden kann.