unumgänglich. Dies ist mit der Auflage des Tiefbauamts im Bericht vom 5. März 201543 sichergestellt. Danach sind innerhalb des Anlieferbereichs sämtliche Hilfestellungen vorzusehen, die den Fahrzeuglenkenden dienen, bei der Ausfahrt das nordseitige Trottoir der Breitenrainstrasse nicht zu überfahren (Hinweis auf Zurückstossen vor der Ausfahrt, Hilfsmarkierungen am Boden, Spiegel, etc.). Wie sämtliche Auflagen der städtischen Fachstellen wurde auch diese Auflage im Bericht zum Bauentscheid der Stadt Bern vom 15. Juni 201544 übernommen.