Zudem kann – den Ausführungen der Beschwerdegegnerin folgend – davon ausgegangen werden, dass ihre Chauffeure im Umgang mit engen Zuund Wegfahrten erprobt sind und diese Wegfahrt auch unter normalen Verhältnissen umsetzen können. Damit die Wegfahrt in der Praxis so funktioniert wie in den Fahrversuchen (insb. ohne Rückwärtsmanöver und ohne Befahren des gegenüberliegenden Trottoirs) ist es zudem wichtig, dass die Positionierung der Fahrzeuge im Anlieferbereich richtig ist. Wie auch das TBA OIK II festhält, sind daher Bodenmarkierungen im Gebäudeinnern zur Positionierung der Fahrzeuge und als Fahrhilfe