Es ist kein Grund ersichtlich, die Fahrversuche und das Ergebnis der Experten anzuzweifeln. Auch das TBA OIK II kam zum Schluss, dass die in den Fahrversuchen verwendeten Fahrzeuge sämtliche in Frage kommenden Anlieferfahrzeuge abdecken würden und die Versuche korrekt abgelaufen seien. Damit erachtet die kantonale Fachbehörde die Ergebnisse der Fahrversuche als richtig, womit die grundsätzliche Machbarkeit dieser Wegfahrt bestätigt wird. Die Fachstelle weist jedoch daraufhin, dass zwischen den Versuchen und der Praxis immer Differenzen bestünden, wie beispielsweise die 2% Gefälle der geplanten Rampe oder Stresssituationen.