Das Vorderrad schramme entlang des Bordsteins, die Kabinenecke der Fahrzeuge und die Karrosserieecke des Aufliegers überstreiche das Trottoir um ca. 60 cm. Voraussetzung bei der Ausfahrt ab Rampe 1 sei jedoch, dass der Sattelauflieger an der Rampe 2 sehr nahe an der Wand stehe und der Anhängerzug an der Rampe 1 bereits mit abgeknicktem Zugfahrzeug abgestellt werde (Beilage 1, Abbildung 16). Bei einer Ausfahrt des nahe an der Wand stehenden Aufliegers werde das gegenüberliegende Trottoir nicht überfahren; nötig sei jedoch ein Zurückstossen des Fahrzeugs innerhalb des Anlieferbereichs, damit das Heck des Aufliegers nicht zu stark gegen die Wand ausschwenke und diese nicht touchiere.