Die Ergebnisse wurden in der Studie zur verkehrlichen Machbarkeit der J.________AG vom 26. November 201442 zusammengefasst (Ziffer 6 und Beilage 1): Der Fahrversuch habe ergeben, dass die Befahrbarkeit der projektierten Anlieferung zwar knapp, aber gegeben sei. Dies sowohl mit dem Sattelschlepper als auch mit dem Anhängerzug an beiden Anlieferplätzen und auch während dem bereits ein Anliefervorgang stattfinde. Die Einfahrt ab Allmendstrasse in die Anlieferung und das Abbiegen in die Allmendstrasse bei der Wegfahrt funktioniere in allen Fällen ohne Überschwenken der Trottoirränder und ohne den Betrieb der jeweils benachbarten Rampe einzuschränken.