f) Die verkehrliche Machbarkeit der Anlieferung mit Wegfahrtvariante 2 wurde von der J.________AG im Auftrag der Beschwerdegegnerin geprüft. Zur Beurteilung der Befahrbarkeit wurden Fahrversuche mit Fahrzeugen der Beschwerdegegnerin (zwei Sattelschlepper mit einer Länge von 17 m Länge und ein Anhängerzug mit einer Länge von 18.90 m) durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in der Studie zur verkehrlichen Machbarkeit der J.________AG vom 26. November 201442 zusammengefasst (Ziffer 6 und Beilage 1): Der Fahrversuch habe ergeben, dass die Befahrbarkeit der projektierten Anlieferung zwar knapp, aber gegeben sei.