c) Unbestritten ist, dass die Einfahrt der Lastwagen zu den Anlieferplätzen von der Allmendstrasse her (welche für beide Varianten gilt) ohne Schwierigkeiten machbar und auch aus Sicht der Verkehrssicherheit unproblematisch ist.41 Gleiches gilt für die Wegfahrtvariante 1. Diesbezüglich hält das TBA OIK II in seinem Fachbericht vom 29. Februar 2016 fest, solange von der Breitenrainstrasse auf den Breitenrainplatz gefahren werden dürfe, sei die Anlieferung unproblematisch. Die Wegfahrtvariante 1 erfüllt die gesetzlichen Vorgaben an eine genügende Erschliessung.