Dies wird von der Beschwerdegegnerin im Rahmen der Stellungnahme vom 22. März 2016 ausdrücklich bestätigt. Aufgrund der Planungsarbeiten für den neuen Breitenrainplatz40 erarbeitete die Beschwerdegegnerin ein weiteres Wegfahrtkonzept für die Warenanlieferung (im Folgenden: Wegfahrtvariante 2). Dieses ist auf das geplante Verkehrsregime des neuen Breitenrainplatzes abgestimmt, nach welchem eine Unterbrechung der Verbindung Breitenrainplatz-Breitenrainstrasse für den motorisierten Individualverkehr in beide Richtungen vorgesehen ist.