a) Für die Anlieferung der Migros sind in der westlichen Ecke des Bauvorhabens (Ecke Allmendstrasse/Breitenrainstrasse) zwei Anlieferplätze für Lastwagen innerhalb des Gebäudes mit abschliessbaren Toren geplant. Die Einfahrt zu diesen Anlieferplätzen soll von der Allmendstrasse aus erfolgen. Für die Wegfahrt bestehen zwei Varianten: Solange eine Wegfahrt via Breitenrainstrasse über den Breitenrainplatz möglich bleibt (derzeit bestehendes Verkehrsregime), so erfolgt sie auf diesem Weg (im Folgenden: Wegfahrtvariante 1). Dies wird von der Beschwerdegegnerin im Rahmen der Stellungnahme vom 22. März 2016 ausdrücklich bestätigt.