g) Die Beschwerdeführenden erachten es schliesslich als fragwürdig, ob es sinnvoll und zulässig sei, Kinderspielplätze und Aufenthaltsbereiche auf Dachterrassen zu realisieren. Wieso die beim Projekt vorgesehenen Kinderspielplätze und Aufenthaltsbereiche auf einer Dachterrasse im 2. Obergeschoss sowie einer Dachterrasse im 3. Obergeschoss nicht zulässig sein sollten, begründen die Beschwerdeführenden jedoch nicht näher. Ebenso RA Nr. 110/2015/155 24