Das umstrittene Neubauprojekt befindet sich an zentraler Lage in städtischem Gebiet. Es ist zudem zu beachten, dass das Vorhaben als Blockrandbebauung geplant ist. Diese Bebauungsart entspricht der historisch gewachsenen städtebaulichen Situation im Umfeld des Breitenrainplatzes, weshalb sich das Vorhaben optimal in das bestehende städtische Quartierbild einfügt. Müsste die Mindestvorgabe an die grössere Spielfläche eingehalten werden, so wäre eine Blockrandbebauung auf der Bauparzelle nicht realisierbar, weshalb das Festhalten an dieser Vorgabe vorliegend unverhältnismässig wäre.