Diese Einschätzung wird vom beco in seinem Amtsbericht vom 13. März 201534 bestätigt. Das beco gelangt in diesem Fachbericht hinsichtlich der Luftreinhaltung zudem zur Einschätzung, dass der durch das Vorhaben generierte Mehrverkehr unter Anwendung der Arbeitshilfe zur Bestimmung der lokalen Belastbarkeit innerhalb des zulässigen Handlungsspielraumes zu liegen komme. Die Bestimmungen zur lokalen Belastbarkeit würden eingehalten. Aufgrund dieser Einschätzung der Fachbehörde ist daher auch nicht davon auszugehen, dass beim vorliegenden Bauvorhaben Emissionsbegrenzungsmassnahmen angezeigt wären.