Die Bewirtschaftung der Kundenparkplätze eines Einkaufszentrums oder einer anderen publikumsintensiven Anlage kann eine Emissionsbegrenzungsmassnahme darstellen, die sich grundsätzlich auf Art. 12 Abs. 1 Bst. c USG31 abstützen lässt.32 Gemäss den Einschätzungen von J.________AG33 ist beim umstrittenen Neubau jedoch mit deutlich weniger als 2'000 Fahrten pro Tag zu rechnen. Es handle sich demnach nicht um ein verkehrsintensives Bauvorhaben. Diese Einschätzung wird vom beco in seinem Amtsbericht vom 13. März 201534 bestätigt.